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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand September 2008
Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des 2-seitigen Betreuungsvertrages und werden vom Tierhalter anerkannt.
1.) Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund, und geimpft ist, eine Flohprophylaxe erhalten hat, entwurmt wurde und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. (Kopie der Police genügt ). Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann keine Haftung übernommen werden.
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2.) Der Betreuer verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht unterzubringen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme hat, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen. Der Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, das in dem Fall ein Ansprechpartner zu erreichen ist, der den Hund gegebenenfalls abholt.
3.) Bei einem starken Agressionsverhalten des Hundes, das eine gefahrlose Führung unmöglich macht, ist der Betreuer berechtigt, die Pensionsunterbringung abzubrechen. Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier abzuholen.
4.) Sollte das Tier nicht innerhalb 14 Tagen nach dem vereinbarten Pensionsende abgeholt werden, geht das Tier in das Eigentum des Betreuers über.
5.) Durch das Tier verursachte Personen- oder Sachschäden gehen zu Lasten des Hundehalters. Bei durch Krankheit oder Unfall verstorbenen Tieren kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 500,- € beschränkt.
6.) Für Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Spielzeug, Leinen etc. wird keine Haftung übernommen.
7.) Bei einer Absage unter 20 Tagen vor Pensionsbeginn berechnen wir 50% des Brutto-Pensionsbetrages als Reservierungsentschädigung. Bei einer Absage eine Woche vor Pensionsbeginn werden 75% Entschädigung berechnet. Pensionsgebühren sind im Voraus zu entrichten. Die vereinbarten Tagespreise verstehen sich je angefangenen Kalendertag.
8.) Sollte das übergebene Tier erkranken, sind wir berechtigt, einen Tierarzt unserer Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen. Alle diesbezüglichen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
9.) Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, das der Hund auf dem eingezäunten Gelände der Hundepension ohne Leine geführt wird und übernimmt alle damit in Verbindung stehenden Risiken.
10.) Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden! Dem Hundehalter ist bekannt, das Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko gebracht werden. Für auftretende Folgen, (Deckung der Hündin während der Pensionszeit usw.) wird keine Haftung übernommen - die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters.
Allgemeine Bestimmungen:
a) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
b) Als Gerichtsstand gilt Friedberg
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht
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